Update: Corona-Eindämmungsverordnung

Update: Corona-Eindämmungsverordnung

Liebe Vereinsverantwortlichen, liebe Spielerinnen und Spieler, wir freuen uns, dass auch die Verbandsspiele durch die Vereine so reibungslos in den vergangenen zwei Wochen abgewickelt wurden und es zu keinen großen Beeinträchtigungen durch die Vorschriften zur Corona-Eindämmung gekommen ist. Herzlichen Dank, dass Sie alle die Nutzungs- und Hygienemaßnahmen so zuverlässig umgesetzt haben.

Weiterhin gibt es schrittweise Entlastungen, die jeweils auch in der neuen Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin nachzulesen sind. Hier finden Sie die aktuelle Fassung. Die Paragraphen 2, 6 und 7 sind dabei für die Vereine besonders relevant. (Die aktuelle Fassung des Landes Brandenburg finden Sie hier.)

Wir denken, dass nun nach Beendigung der „Hinrunde“ der Verbandsspiele auf einen ständigen Corona-Beauftragten verzichtet werden kann. Selbstverständlich sollte die Zuständigkeit weiter klar geregelt sein, die ständige Anwesenheit eines Beauftragten auf der Anlage ist jedoch nicht erforderlich.

Die jetzige Verordnung gilt bis einschließlich 4.7. Die Änderungen der dann folgenden Fassung werden die Grundlage für unsere Empfehlungen für die Verbandsspiele im August sein, die Ihnen rechtzeitig zugehen werden.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude auf und neben dem Tennisplatz und einen schönen Sommer.