Gemäß § 11 der Satzung findet im ersten Quartal (i.d.R. im März) jeden Jahres die Jahreshauptversammlung statt. Dort werden im Turnus von zwei Jahren die Mitglieder des Vorstandes sowie der Ausschüsse gewählt. Der amtierende Vorstand hat hierzu mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich unter Angabe aller Tagesordnungspunkte einzuladen. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, zusätzliche Anträge bis spätestens acht Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über den Verlauf der Versammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, dieses kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Hier die wichtigsten Abstimmungsergebnisse der JHV 2020:
Weiterhin besteht gemäß § 12 der Satzung jederzeit die Möglichkeit zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Dies bietet sich in besonders dringenden Fällen an und kann entweder auf Initiative des Vorstandes geschehen oder wenn es von mindestens 40 stimmberechtigten Mitgliedern verlangt wird. In diesem Fall ist die Versammlung spätestens vier Wochen später einzuberufen. Ansonsten gelten die für die Jahreshauptversammlung gültigen Regelungen.
Die für den Herbst 2021 vorgesehene außerordentliche MV konnte wegen der Corona-Einschränkugen nicht durchgeführt haben. Bezüglich der vorgesehen Themen haben die Mitglieder am 27. Oktober 2020 ein Inforationsschreiben per EMail erhalten.